Waffenbesitz in Filderstadt
In einer Anfrage an die Stadtverwaltung wurden von uns folgende Fragen aufgeworfen:
1. Wie viele Bürger/innen in Filderstadt verfügen über einen Waffenschein? Wie viele davon gehören zur Gruppe der Jäger, wie viele zur Gruppe der „Sportschützen“ und wie viele zu anderen Gruppen?
2. Wie viele Schusswaffen sind im Besitz von Filderstädter Privatpersonen – getrennt nach Kurz- und Langwaffen sowie den o. g. Gruppen?
3. Wurden auch in Filderstadt nach dem Amoklauf von Winnenden Waffen freiwillig abgegeben?
4. Wie wird in Filderstadt die Erteilung von Waffenscheinen gehandhabt? Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten, auf Grundlage bestehender Gesetze die Erteilung von Waffenscheinen restriktiver zu handhaben?
5. Wird vor Erteilung von Waffenscheinen die räumliche Situation zur sicheren Aufbewahrung der Waffen überprüft? Gibt es (unangekündigte) Kontrollen, ob Waffenbesitzer ihre Waffen ordnungsgemäß verschlossen aufbewahren?
Begründung
Mit dem Amoklauf von Winnenden steht wieder einmal die Frage auf der politischen Agenda, ob das Waffenrecht in Deutschland nicht verschärft werden muss. Jedoch stellt sich diese Frage immer wieder bei der Verübung von Beziehungstaten und Taten im Affekt. Müssen „Sportschützen“ überhaupt über richtige Waffen verfügen dürfen oder sind für diesen Zweck nicht auch Waffen mit reduzierter Schusskraft ausreichend? Sollte die rechtmäßige Aufbewahrung von scharfen Waffen nicht unangekündigt überprüft werden? Sollte die Anzahl von Waffen, die ein Waffenscheinbesitzer besitzen darf, nicht schärfer begrenzt werden?









