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Ortsverband Filderstadt  

Antrag für ein besseres Miteinander von Mensch und Hund

 

A. Honorierung von Benimmkursen für Hunde – ein Jahr Steuerbefreiung

 

1. Die Hundesteuer für das Halten von Hunden, mit denen nachweislich mindestens 10

    Trainingsstunden bei einer qualifizierten Hundeschule oder einem Hundesportverein

    abgelegt wurden, wird für ein Jahr erlassen. Ob das Training in Einzel- oder

    Gruppenunterricht durchgeführt wird, ist hierfür unerheblich. Unter die

    Steuerbefreiung fallen auch Hunde, mit denen die Begleithundeprüfung erfolgreich

    abgelegt wurde.

 

2.  Für die Trainingsstunden werden Mindeststandards vorgegeben:

     1. Sie sind an Alltagssituationen auszurichten, die von ungeplanten Ereignissen  

         geprägt sind (Begegnung mit Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, anderen

         Hunden etc.). Das Training hat überwiegend außerhalb von eingezäuntem 

         Gelände und teilweise ohne Leine zu erfolgen.

    2.  Das Trainingsgelände muss Feld- und Waldwege beinhalten.

    3.  Das Training beinhaltet auch theoretische Anteile (Informationen über  

         Leinenpflicht, Verhalten im Verkehr, Verhalten bei Begegnung mit fremden 

         Menschen und anderen Hunden etc.).

    4.  Die Beherrschung des Jagdtriebes des Hundes wird fester Bestandteil der 

         Trainingsstunden (wie verhält sich der Hund, wenn er eine Fährte wittert; wann    

         ist die Führung an der Leine angeraten?)

 

3.  Die Stadtverwaltung entwickelt ein Formular, mit dem die Hundeschulen bzw.

     Hundesportvereine den Hundehaltern die Teilnahme an den Trainingsstunden

     bestätigen. Darauf sollen auch Hinweise für weiteren Trainingsbedarf vermerkt

     werden können. Ein solcher Hinweis hat jedoch reinen Appellcharakter und wirkt sich

     nicht auf die Steuerbefreiung aus.           

 

4.  Zur Gegenfinanzierung der Steuerermäßigung und zur Finanzierung von Punkt C.

     wird die Hundesteuer ab dem Jahr 2011 auf 120 € erhöht.

 


 

B. Die Ortspolizeibehörde führt zeitlich begrenzt Schwerpunktkontrollen durch um zu klären, in welchem Ausmaß

    1. Hunde nicht behördlich angemeldet sind,

    2. die Leinenpflicht in bebautem Gebiet und

    3. die Entsorgung von Hundekot ignoriert wird.

    Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgelegt.

 

C. Die Stadt ergänzt die bestehenden Robidog-Stationen

um reine Müllentsorgungsstationen (zur Entsorgung voller Hundekottüten). Weiterhin wird geprüft, ob an den Stellen, an denen die „Gassigehrunden“ üblicherweise beginnen, Robidog-Stationen vorhanden sind. Bei Fehlen dieser werden vorhandene Robidog-Stationen versetzt bzw. ergänzt.

 

 

 

Begründung

 

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat im Februar 2009 eine Expertenanhörung zum Thema „Hunde in Filderstadt“ durchgeführt. Dabei gab es Statements und Diskussionsbeiträge von

Ina Pfeiffle (Hundeschule Filderstadt, Hundehalterin)

Hanne Dressler (Tierschutzverein/Tierheim Filderstadt, Hundehalterin)

Ernst Adam (Jäger, Hundehalter)

Eberhard Mayer (Biotopkartierer Filderstadt)

Regina Krehl (Bürgerin mit negativen Hunde-/Hundehaltererfahrungen)

Markus Bauer (Landwirtschaftliche Ortsverbände)

Außerdem waren Vertreter/innen aus dem Gemeinderat, der Förster und einige interessierte Bürger/innen anwesend und beteiligt. Die einzelnen Beiträge und Ideen wurden dokumentiert. Die für praktikabel gehaltenen Vorschläge flossen in den vorgelegten Antrag ein. An der Antragsformulierung haben Fachleute, u. a. die Filder-Hundeschule und der Verein für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe Bernhausen, mitgewirkt.

 

Zu Punkt A:

Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger beziehen sich immer wieder auf freilaufende Hunde, die Unsicherheit oder gar Angst auslösen. Daher sollte am Verhalten der Hunde und daran, wie die Halter mit ihren Tieren umgehen, angesetzt werden. Die Begleithundeprüfung stellt dabei ein eher starres Korsett dar, da sie bundeseinheitlich geregelt ist und das Problem der Wilderei nicht aufgreift. Daher ist die Idee entstanden, individueller auf Bedürfnisse von Mensch und Tier einzugehen. Dafür bietet sich u. a. der Erziehungskurs nach dem Augsburger Modell an, den der Schäferhundeverein Bernhausen demnächst anbieten möchte. Dieser richtet sich speziell an Nichtmitglieder des Vereins und ist individueller gestaltbar als die Begleithundeprüfung. Um keine Steuerausfälle zu erleiden und Kosten für zusätzliche Mülleimer (siehe Punkt C) gegen finanzieren zu müssen, sollte die Hundesteuer erhöht werden. Die Hundesteuer wurde letztmalig im Jahr 2004 erhöht und beträgt seither 102 €.

 

Zu Punkt B:

Da von Hundehaltern – auch auf unserer Anhörung – bezweifelt wird, ob tatsächlich alle oder nahezu alle Hunde steuerlich angemeldet sind, sollte im Sinne der Steuergerechtigkeit eine Kontrolle durchgeführt werden. Nachdem die Ergebnisse (auch bezüglich der anderen Aspekte) dem Gemeinderat vorgelegt wurden kann entschieden werden, ob derartige Kontrollen häufiger durchgeführt werden müssen.

 

Zu Punkt C:

Bei der Markungsputzete in diesem Frühjahr sind mehreren beteiligten Gruppen die Hundekottüten in der freien Landschaft aufgefallen. Unsere Idee lautet: Die Möglichkeit, Tüten zu ziehen, sollte es dort geben, wo „Gassigehrunden“ üblicherweise beginnen. Außerhalb des Ortes und entfernt von den Ortsrändern sollten reine Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen werden.