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Ortsverband Filderstadt  

Fairer Handel im Beschaffungswesen


Seit April 2009 ermöglicht ein neues Vergabegesetz den Kommunen bei der Auftragsvergabe soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.

Städte wie beispielsweise Karlsruhe und Kirchheim haben sich bereits der Förderung des fairen Handels verpflichtet.


Wir beantragen, dass die Stadt Filderstadt im Beschaffungswesen und der Auftragsvergabe der Kommune künftig Produkte berücksichtigt, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182, der Kernarbeitsnorm der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt wurde bzw. um Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Weiterhin werden Produkte berücksichtigt, bei denen die Einhaltung grundlegender Sozial- und Umwelt - Mindeststandards nachgewiesen werden, ergänzt durch den Nachweis einer Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechende Selbstverpflichtungserklärung.



Wir beantragen die Beachtung folgender Beschaffungskriterien:


  • Für den städtischen Eigenbedarf und die Bewirtung in Ausschusssitzungen sollen ausschließlich Getränke regionaler Herkunft verwendet werden. Bei Produkten die generell oder jahreszeitlich bedingt aus Asien, Afrika oder Südamerika stammen, müssen die Lieferanten anhand einer Zertifizierung einer unabhängigen Organisation ( Fair Trade, Ruckmark, Fair Flowers, fair spielt) den entsprechenden Nachweis erbringen.

  • Für Schulen werden ausschließlich Bälle aus fairem Handel beschafft.

  • Wenn für den städtischen Bedarf Blumen aus dem Ausland verwendet werden, sollen, soweit verfügbar, ausschließlich Blumen mit dem Flower-Label eingesetzt werden.

  • Im Beschaffungswesen und Ausschreibungen der Stadt Filderstadt für Dienstkleidung, Lederwaren, Stoffe, Spielwaren und Natur- und Pflastersteine finden künftig, sofern verfügbar, nur Produkte Berücksichtigung, die unter Beachtung der ILO-Sozialstandards produziert wurden.

  • Die Eigenbetriebe der Stadt sollen entsprechend verfahren. Die Vertreter der Stadt Filderstadt in den entsprechenden Gremien wirken darauf hin, dass auch hier diese Regelungen Anwendung finden.

  • Die Verwaltung überprüft fortlaufend, ob sich Anhaltspunkte für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ergeben und unterrichtet den Gemeinderat in regelmäßigen Abständen entsprechend davon.
  • Es ist wünschenswert, dass öffentliche Einrichtungen, Vereine, der Einzelhandel und andere Gruppen mit der Stadt Filderstadt kooperieren und dadurch möglichst viele fair gehandelte Produkte in der Stadt angeboten werden.



Begründung:


Beschaffungsentscheidungen sind ein strategischer Ansatzpunkt, um soziale, ökologische und zukunftsorientierte Produktionsverfahren zu unterstützen und ein entsprechendes Konsumverhalten anzustoßen.


Die Stadt Filderstadt ist nicht nur ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu sozialem, ökologischem und nachhaltigem ökonomischem Handeln verpflichtet, sie muss auch darauf achten, dass diese Kriterien über die Stadtgrenzen hinaus berücksichtigt werden, um möglichst vielen Menschen ein Leben in Würde und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen.


In diesem Zusammenhang darf nicht nur der internationale Handel gesehen werden, es braucht auch eine nationale Gerechtigkeit – z.B. faire Preise für Produkte, die im Inland produziert werden oder auch der Grundsatz, dass für gleiche Arbeit auch der gleiche Lohn gezahlt werden sollte.