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Ortsverband Filderstadt  

Getrennte Abwassergebühren


Die Stadtverwaltung legt dar, wie die bisherige Abwassergebühr durch getrennte Gebühren für Frisch- und Niederschlagwasser abgelöst werden kann.

 

Begründung

In Filderstadt bestimmt bislang alleine der Frischwasserverbrauch die Höhe der Abwassergebühren. Der Anteil an Oberflächenwasser, der in die Kanalisation eingeleitet wird, bleibt bei der Gebührenerfassung unberücksichtigt. Mehrere Gerichte in Deutschland haben geurteilt, dass eine solche Gebührenordnung nicht zulässig ist. Sie ist ungerecht, da sie nicht berücksichtigt, wer mit welchem Anteil die Kläranlage belastet und damit die Kosten verursacht. Das bestehende pauschale Gebührensystem benachteiligt beispielsweise Familien gegenüber flächenintensiven Gewerbebetrieben wie Discountmärkte mit großen Parkplatzanlagen. Getrennte Abwassergebühren sind verursachergerecht. Wer die Kläranlage mit viel Abwasser und Oberflächenwasser beansprucht, zahlt dann entsprechend mehr. Außerdem werden Anreize geschaffen, auf vermeidbare Flächenversiegelung zu verzichten. Damit sind getrennte Abwassergebühren sozial gerechter und ökologisch sinnvoll. Wir stellen daher den Antrag, den Beispielen anderer Städte zu folgen und die Systematik bei der Berechnung der Abwassergebühren zu ändern. Städte wie Stuttgart (2007) und Esslingen (2010) machen es uns vor. Höhere Gebühreneinnahmen werden mit diesem Antrag nicht bezweckt.