Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktion GRÜNE/FFL zum Haushalt 2011
Die Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktion GRÜNE/FFL setzen schwerpunktmäßig auf eine bessere Transparenz der Haushaltspläne, den Bildungsbereich, die Sanierung städtischer Gebäude, Energieeinsparungen sowie eine Stärkere Nutzung erneuerbarer Energien in unserer Stadt. Einen weiteren Schwerpunkt setzen GRÜNE/FFL mit gesellschaftspolitischen und sozialen Fragestellungen rund um den Wohnungsmarkt sowie den demografischen Wandel.
Hier unsere Anträge im Einzelnen:
1. Höhere Transparenz künftiger Haushaltspläne
Mit dem ersten Haushaltsplanentwurf nach neuem kommunalem Haushaltsrecht (NKHR) war es wegen des extrem hohen Verwaltungsaufwandes noch nicht möglich, alle erforderlichen Vergleichswerte und ergänzenden Informationen aufzunehmen. In künftigen Haushaltsplanentwürfen bitten wir darzustellen:
- Aussagekräftige strategische und operative Ziele, die noch gemeinsam mit dem Gemeinderat entwickelt werden (von der Verwaltung bereits zugesagt)
- Rechnungsabschluss des vorletzten und Haushaltsansatz des letzten Jahres als Vergleichswerte (von der Verwaltung bereits zugesagt)
- Kennzahlen wie Kostendeckungsgrade und Produktkostenentwicklungen
- Erläuterungen bzw. Aufgliederungen bei Sammelpositionen sowie dem Haushaltstitel „Sonstige Erträge/Aufwendungen“
- Erläuterungen bei gravierenden Abweichungen von Vorjahreswerten
- Erläuterungen, wenn Kontenumstellungen vorgenommen wurden
- Übersicht über geplante Investitionen
Außerdem bitten wir dem Gemeinderat zu erläutern, wie das künftige unterjährige Berichtswesen aussehen wird (§ 28 Gemeindehaushaltsverordnung: Informationen über den Haushaltsvollzug, Erreichung der Ziele und Unterrichtung des Gemeinderates bei wesentlichen Änderungen der Finanzlage).
2. Beteiligung am Neckar-Elektrizitäts-Verband (NEV)
Das neue Haushaltsrecht schreibt die Offenlegung kommunaler Beteiligungen vor. Hierzu dient der Beteiligungsbericht. Unter anderem ist die Stadt mit eigenem Vermögen am NEV, einem kommunalen Zweckverband, beteiligt. Während im Bericht bei anderen Beteiligungen deren Höhe genau beziffert wird, liegen bezüglich des NEV keine Angaben vor. Aus Gründen der Haushaltstransparenz, jedoch auch aufgrund aktueller Diskussionen rund um den NEV (geplanter interkommunaler Erwerb der Stromnetze und Betrieb gemeinsam mit den EnBW, Ausschüttungen an Mitgliedskommunen etc.) sind diese Angaben unverzichtbar. Wir beantragen, dass die Höhe der Beteiligung am NEV ermittelt und künftig dargestellt wird.
3. Diskussion über eine Veräußerung kommunaler EnBW-Aktien an das Land
Wir beantragen eine Diskussion über eine mögliche Veräußerung der kommunalen EnBW-Aktien des NEV an das Land Baden-Württemberg.
Begründung:
Der Neckar-Elektrizitäts-Verband (NEV), ein kommunaler Zweckverband an dem die Stadt Filderstadt beteiligt ist, hält einen Aktienanteil von 0,69 Prozent am Energieversorger EnBW. Nachdem das Land den Aktienanteil des französischen Energiekonzerns EdF zurück gekauft hat, hat es auch den Kommunen den Aufkauf der Aktien angeboten. Das Land ist bereit, den Kommunen ebenfalls 41,50 € je Aktie zu zahlen. Dies ist ein sehr guter Preis – französische Banken schätzen den tatsächlichen Wert der Aktie auf 34 € ein. Der NEV-Anteil hat (gerechnet mit 41,50 € je Aktie) einen Wert von 71,6 Millionen Euro. Die im NEV zusammen geschlossenen Kommunen müssen über die Kaufofferte des Landes voraussichtlich bis zum 06. April 2011 entschieden haben. Für den 04. April ist eine NEV-Verbandsversammlung anberaumt. Spätestens bis zu diesem Termin sollte die kommunale Meinungsbildung abgeschlossen sein.
4. Zukunftsfähige, effiziente und effektive Verwaltungsstrukturen
Die Stadtverwaltung wurde in den letzten Jahren mit zahlreichen zusätzlichen Aufgaben betraut, ohne dass auf der anderen Seite eine Entlastung durch Wegfall von Aufgaben vorgenommen wurde.
Wir beantragen ein von externer Seite zu erstellendes Gutachten zur Überprüfung der derzeitigen Verwaltungsorganisation (Aufbau- und Ablauforganisation) und der Personalausstattung der einzelnen Verwaltungsbereiche. Durch den Gutachter sind darüber hinaus von der Verwaltung ausgeführte Aufgaben auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen (Aufgabenkritik). Uns geht es somit sowohl um die Effizienz („Die Dinge richtig tun“) als auch um die Effektivität („Die richtigen Dinge tun“) einer noch konsequenter an den Bedürfnissen der Bürger/innen orientierten Verwaltung. Die Ergebnisse der Gutachter sind dem Gemeinderat zur Information, Bewertung und ggf. Entscheidung vorzulegen.
5. Gebäudeunterhaltung
Wir beantragen einen Bericht über den Zustand städtischer Gebäude, die personelle Situation in der Hochbauabteilung inklusive deren Arbeitsbelastung, die bereit stehenden Mittel und deren Verwendung in diesem sowie den kommenden Jahren. Dabei soll auch das Verhältnis von Fremdvergaben und Eigenleistungen durch das städtische Fachamt erörtert und hinterfragt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir auch um einen Bericht darüber, wie sich die seit Januar 2010 umgesetzte Eingliederung des kommunalen Energiemanagements in die Hochbauabteilung entwickelt und bewährt hat.
Begründung:
Anstatt der erforderlichen drei Millionen Euro steht auch in diesem Jahr wieder nur rund eine Million Euro für die eigentliche Gebäudeunterhaltung bereit. Das Fachamt ist mit seinen personellen Ressourcen jedoch ausgelastet. Damit lassen sich der allmähliche Wertverfall der Gebäude sowie vermeidbar hohe Energieverbrauche nicht stoppen.
Zum zweiten Teil des Antrags: Das kommunale Energiemanagement ist seit dem Jahr 2010 organisatorisch nicht mehr bei den Stadtwerken (Dienstsitz in Sielmingen), sondern bei der Hochbauabteilung (Rathaus Plattenhardt) angesiedelt. Räumlich ist es jedoch nach wie vor bei den Stadtwerken untergebracht.
6. Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung
Wir beantragen dargestellt zu bekommen, welche Möglichkeiten sich nach Auslaufen des Konzessionsvertrages für den Bezug des Straßenbeleuchtungsstroms ergeben.
Begründung:
Eine öffentliche Ausschreibung für den Bezug des Straßenbeleuchtungsstroms ist bislang nicht möglich. Die Stromlieferung ist über den Konzessionsvertrag an die EnBW gebunden. Mit dem Auslaufen des Konzessionsvertrages entfällt die Monopolstellung des Stromversorgers. Wir wollen die neuen wettbewerblichen Möglichkeiten für einen kostengünstigeren Strombezug nutzen.
7. Solardächer
Wir beantragen darzustellen, welche Dächer städtischer Gebäude (Hallen, Schulen, Kindergärten, Hausmeisterwohnungen) sich für die Solarnutzung eignen. Geeignete Dächer sind entweder durch die Stadt oder Stadtwerke mit Photovoltaik auszustatten oder alternativ privaten Investoren zur Verpachtung anzubieten.
8. Bildungsauftrag in den Kindergärten
Wir bitten die Verwaltung darzulegen, in welchen Kindertageseinrichtungen welche räumlichen, personellen und konzeptionellen Veränderungen für eine vollständige Umsetzung des Orientierungsplans erforderlich sind. Außerdem wollen wir die jeweiligen Finanzierungsbedarfe und den Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen darleget bekommen.
Begründung:
Im Dezember 2010 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass noch nicht in allen städtischen Einrichtungen sog. „Bildungsinseln“ geschaffen werden konnten. Wir unterstützen das von der Verwaltung aufgestellte Ziel, in allen Einrichtungen durch vergleichbare Ausstattungen den Bildungsauftrag vollständig umzusetzen. Da die Verwaltung die Umsetzung dieses Ziels von den Finanzen abhängig gemacht hat, wollen wir nun wissen, wann angesichts des nun vorliegenden Haushaltsplanentwurfs und der mittelfristigen Finanzplanung mit der Umsetzung zu rechnen ist.
9. Bezahlbarer städtischer Wohnraum für einkommensschwache Bürger/innen
Ein Bericht über die Entwicklung städtischen Wohnraums wurde uns von der Stadtverwaltung bereits zugesagt. In diesem Zusammenhang bitten wir auch darzustellen, welche Vor- und Nachteile durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft entstehen würden.
Begründung:
In den letzten Jahren gingen zahlreiche ehemalige städtische Wohnungen verloren, meist durch Umwandlung in Kindertagesstätten. Neuer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen und geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt wurde nicht geschaffen. Ohne ein Gegensteuern sehen wir erhebliche Schwierigkeiten auf die Stadt und ihre wirtschaftlich weniger gut gestellten Bürgerinnen und Bürger zukommen.
10. Baulückenerhebung
Wir beantragen die Übersicht über innerörtliche Baulücken (Baulückenkataster) zu aktualisieren und dem Gemeinderat vorzulegen.
Begründung:
In früheren Jahren wurde dem Gemeinderat jährlich ein Baulückenkataster vorgelegt. Daraus wurde ersichtlich, welches Potential zur Schaffung von Wohnraum in den Stadteilen besteht, ohne auf (ökologisch hochwertige) Freiflächen in unbebauter Ortsrandlage zurückgreifen zu müssen.
11. Volkshochschule: Freie Plätze kostenlos für einkommensschwache Bürger/innen
Einem Beispiel der Stadt Ostfildern folgend beantragen wir: Freie Plätze bei Kursen der VHS werden nach Ablauf der Anmeldefrist über den Tafelladen der Diakonie kostenlos Menschen mit geringem Einkommen angeboten. Wenn dies auf Kurse beschränkt wird, deren Mindestteilnehmerzahl bereits erreicht ist, kann dieses Angebot für die Stadt kostenneutral erfolgen. Zugleich kommen Menschen aus „bildungsfernen Milieus“ an Bildungsangebote, die sie sich selber kaum hätten leisten können. Eine vergleichbare Regelung kann auch für städtische Kulturveranstaltungen angewandt werden.
12. Geschäftsführung Inthega
Die Geschäftsführung für die Inthega („Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen“) liegt seit einigen Jahren bei der Filharmonie. Durch diese Geschäftsführung entsteht ein Abmangel von 6.500 €, der durch keine Beiträge von anderen Städten gedeckt wird. Wir beantragen daher eine kostendeckende Neukonzeption oder die Beendigung der Geschäftsführung durch die Filharmonie.
13. Sperrvermerk Kreisverkehr
Die für den Grunderwerb zugunsten eines neuen Kreisverkehrs an der Kreuzung Nürtinger-/Neuhäuser Straße eingestellte 50.000 € werden mit einem Sperrvermerk versehen.
Begründung:
In den letzten Jahren waren die Unfallzahlen in diesem Bereich rückläufig. Wenn sich in der Zwischenzeit nicht ein dringender Bedarf für den Bau eines Kreisverkehrs ergeben hat, wollen wir die Mittel einsparen und dem defizitären Haushalt zufließen lassen.
14. Waffenkontrollen
Wir beantragen einen Bericht über die Waffenkontrollen seitens der Stadt Filderstadt, in dem auf folgende Aspekte eingegangen wird:
- Entwicklung der Anzahl von Waffen in privaten Händen
- Erfahrungen nach den bisherigen Kontrollen (Vorgehensweise, Verstöße, Ahndung von Verstößen)
- Kosten der Kontrollen und Erhebung von Gebühren hierfür
Begründung:
Der Gesetzgeber schreibt seit der Verschärfung des Waffenrechts Kontrollen zur Überprüfung der Aufbewahrung vor. Dies halten wir für richtig, zumal bisherige Erfahrungen zahlreicher Städte gezeigt haben, dass zu viele Waffenbesitzer ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Finanzierung der Kosten für die Kontrollen alleine von den Waffenbesitzern über entsprechend kalkulierte Gebühren erfolgen soll. Eine finanzielle Belastung der Allgemeinheit lehnen wir ab.
15. Schlauchwerkstatt
Der Abmangel für die städtische Schlauchwerkstatt ist im Jahr 2011 mit 28.000 € (Vorjahr 22.000 €) veranschlagt. Wir beantragen zu überprüfen, ob und wie sich dieses Defizit verringern lässt.
16. Anschaffung neuer Fahrzeuge
Im Haushaltsplan soll die Anschaffung von drei neuen Fahrzeugen finanziert werden (65.000€). Wir bitten um einen Bericht, in dem auf folgende Aspekte eingegangen wird:
- Für welche Ämter und welche Zwecke ist die Anschaffung o. g. Fahrzeuge erforderlich und um was für Fahrzeuge handelt es sich? Handelt es sich um Ersatz- oder Neubeschaffungen?
- Zusammensetzung und Zustand des städtischen Fuhrparks
- Regelungen für Dienstfahrten (Vergütung bei Nutzung des Privatfahrzeugs, öffentlicher Verkehrsmittel bzw. dem Fahrrad, Verkehrsmittelwahl)
- Bedarfsermittlung für den Fuhrpark
- Einsatz von Elektrofahrrädern
- Kriterien für Neubeschaffungen von Kraftfahrzeugen (Größe, Fahrzeugtyp, Verbrauch, CO2-Ausstoß, gemeinsame Nutzung durch die Ämter)
17. Demografischer Wandel
Wir beantragen die Erstellung einer Studie „Leben und Wohnen in Filderstadt unter Berücksichtigung des demografischen Wandels“. Diese Studie kann beispielsweise in Form einer von der Stadt unterstützten Diplomarbeit erstellt werden und soll Verwaltung wie auch Gemeinderat Impulse für die Steuerung künftiger Entwicklungen geben.
Wir wollen in dieser Studie folgende Aspekte dargestellt und beschrieben haben: Bevölkerungsentwicklung in unserer Stadt von heute bis in etwa 20 Jahren; derzeitige und zukünftige Situation älterer Menschen mit Migrationshintergrund; Darstellung aller derzeitigen Angebote und Einrichtungen für ältere Menschen in unserer Stadt; Unterschiedliche Situationen, Entwicklungen und Bedarfe von Männern und Frauen in der alternden Gesellschaft; Veränderte Bedingungen für Stadtplanung, Infrastrukturplanung, Mobilität und Nahversorgung; Kommunale Handlungsvorschläge.
Begründung:
Unsere Gesellschaft wird sich künftig aus weniger jüngeren und mehr älteren Menschen mit höherer Lebenserwartung zusammensetzen. Hinzu kommen veränderte Haushaltsstrukturen (mehr Alleinstehende, Alleinerziehende und Patchworkfamilien). Insgesamt wird die Bevölkerungszahl vermutlich abnehmen. Kommunen werden im Wettbewerb um Einwohner/innen und insbesondere um junge Familien stehen. Die Veränderungen werden sich auf alle Aufgabenfelder der kommunalen Daseinsvorsorge auswirken. Darauf gilt es rechtzeitig zu reagieren. Die an der ersten Stadtkonferenz im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung (ISEK) beteiligten Bürgerinnen und Bürger haben diesen Fragestellungen einen hohen Stellenwert beigemessen. Ergebnisse der Studie können daher in die Bürgerbeteiligung eingebracht und weiter entwickelt werden.









