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Ortsverband Filderstadt  

Waffenkontrollen in Filderstadt


Vor den Hintergrund der Verschärfung des Waffenrechts und erster Berichte über durchgeführte Waffenkontrollen in Baden-Württemberg bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie viele unangemeldete Kontrollen bei registrierten Waffenbesitzern wurden in Filderstadt bislang durchgeführt?

2. Wie viele Besitzer wurden angefunden, durch wie viele der Zugang ins Haus gestattet und wie viele Beanstandungen vorgenommen? Was wurde beanstandet?

3. Nach welchem System wird entschieden, wer kontrolliert werden soll? Wie werden die Kontrollen durchgeführt? Wie haben die Kontrollierten auf die Kontrollen reagiert?

4. Wurden aufgrund durchgeführter Kontrollen Waffen freiwillig abgegeben oder von der Behörde eingezogen?

5. Erhebt die Stadt für die Durchführung der Kontrollen Gebühren von den Waffenbesitzern und wenn ja in welcher Höhe? (Siehe Empfehlung des Sonderausschusses „Amoklauf Winnenden“ des Landtags unter Leitung von Regierungspräsident a. D., Herr Dr. Udo Andriof sowie die Darstellung der Rechtslage durch das Innenministerium B-W).

 

Begründung

In der Region Stuttgart wurden in den vergangenen Wochen mehrere Hundert Waffenbesitzer von Kontrolleuren aufgesucht. Viele der Waffenbesitzer haben den Kontrolleuren den Zutritt verwehrt. Die Ergebnisse der schließlich durchgeführten Kontrollen sind erschreckend: Bei rund zwei Dritteln der schließlich Kontrollierten wurden Mängel bei der Aufbewahrung der Waffen festgestellt. So waren beispielsweise keine abschließbaren Waffenschränke vorhanden und die Waffen lagen frei herum. Andere Waffenbesitzer konnten ihre Waffen erst gar nicht finden, obwohl diese offiziell registriert sind. Offenbar gehen nicht wenige Waffenbesitzer trotz der furchtbaren Ereignisse der letzten Monate noch immer nicht verantwortungsbewusst mit ihren Waffen um. Dies macht die dringende Notwendigkeit von unangemeldeten Kontrollen deutlich. Dies macht aber auch deutlich, dass das bestehende Waffenrecht nach wie vor bei weitem nicht streng genug ist. Waffen, die für Kriegszwecke und den Polizeidienst entwickelt wurden, haben nichts in den Händen von Privatpersonen verloren. Von Waffenbesitzern muss ein größerer Beitrag zur Sicherheit abverlangt werden. Sei es durch Anschaffung von Waffenschränken oder noch besser durch Abgabe der Waffen bei den Behörden, wenn kein triftiger Grund für deren Besitz vorliegt. Einen solchen Grund haben beispielsweise aktive Jäger, die mit der Hege und Pflege sowie dem Naturschutz eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen.