Haushaltsanträge 2022/23
1. Filderstadt ruft den Klimanotstand aus. Den Formalen Rahmen dazu bietet die Verabschiedung einer Resolution. Als Beispiel sei hier der Beschluss der Stadt Konstanz aufgeführt, der selbstverständlich nicht im Wortlaut übernommen werden muss:
Der Filderstädter Gemeinderat
a) erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
b) erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
c) berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird für sämtliche politische Beschlussvorlagen ab… das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ verpflichtender Bestandteil. Wird die Frage mit „Ja, positiv“ oder „Ja, negativ“ beantwortet, muss die jeweilige Auswirkung in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbeauftragten in der Begründung dargestellt werden.
e) fordert den Oberbürgermeister auf, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.“
Im Anschluss wird ein datenbasierter Maßnahmenkatalog aufgeführt und beschlossen.
Begründung: Die weltweite Klimakatastrophe erfordert einen ganzheitlichen Handlungsansatz für alle Bereiche der Verwaltung. Diese müssen konkret benannt und überprüfbar sein.
2. Wir beantragen die Entwicklung und Umsetzung einer Konzeption und die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für „Nachhaltiges Bauen“ in Filderstadt nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft – dies bedeutet die Minimierung des Ressourceneinsatzes und der Abfallproduktion, Emissionen und Energieverschwendung durch das Verlangsamen, Verringern und Schließen von Energie- und Materialkreisläufen. Es soll sowohl für die Sanierung bestehender Gebäude als auch beim Bau neuer Gebäude gelten. Dabei sollen Indikatoren entwickelt oder bestehende übernommen und eingesetzt werden, um den Erfolg der Umsetzung messbar zu machen. Die Stadt Filderstadt übernimmt zudem eine Vorbildfunktion. So sollen unsere geplanten Kinderhäuser und das Zentrale Rathaus im Falle einer Realisierung als Leuchtturmprojekte etabliert werden.
Begründung: Um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen muss eine Kehrtwende in der Bauwirtschaft stattfinden. Um den Erfolg der Maßnahmen im Baubereich messbar und überprüfbar zu machen, müssen Indikatoren entwickelt und eingesetzt werden. Orientierungshilfe bieten beispielweise „SDG-Indikatoren für Kommunen Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen in deutschen Kommunen“, Herausgeber: Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global und der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Dabei sind uns folgende Aspekte wichtig:
• Sanierung und Bau von Gebäuden nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft:
• Berücksichtigung der drei Säulen des nachhaltigen Bauens:
- ökologische Qualität, z.B. Verwendung nachwachsender und natürlicher Rohstoffe (z.B. Holz, Lehm), Flächenschonung durch multifunktionale Bauweise, die auch eine Nachnutzung ermöglicht, Einsatz erneuerbarer Energien, hohe Energieeffizienz, Fassaden- und Dachbegrünung
- ökonomische Qualität, z.B. Ermittlung der Kosteneffizienz eines Gebäudes anhand einer Lebenszykluskostenanalyse
- sozio-kulturelle sowie funktionale Qualität, z.B. Nutzerfreundlichkeit, Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit, Einflussmöglichkeiten des Nutzers, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit (Teile des Gebäudes stehen möglichst vielen Nutzern, d.h. der Öffentlichkeit, zur Verfügung), Berücksichtigung ästhetischer Aspekte (Integration in städtebauliches Konzept, gleichzeitig Berücksichtigung bauliche Vielfalt, Kunst am Bau).
3. Wir beantragen, folgende Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz noch in diesem Doppelhaushalt umzusetzen:
• Förderung im Bereich der Dachbegrünungen (Garagen, Carports, Dächer) im Bestand für alle Filderstädter*innen. Dafür sind 20 000 Euro/Jahr im Haushalt einzustellen.
• Förderung der Entsiegelung von Parkplatzflächen für das Pilotprojekt im Industriegebiet Plattenhardt. Dabei sollen der Asphalt von den Parklatzflächen entfernt und diese mit Rasengittersteinen mit maximal entsiegelter Fläche ausgestattet werden. Dafür sind einmalig 20 000 Euro in den Haushalt einzustellen.
• Förderung von Steckersolaranlagen für alle Mieter*innen und Eigentumswohnungsbesitzer*innen, die auch in diesen Wohnungen leben, in Filderstadt. Dafür sind 5000 Euro/Jahr in den Haushalt einzustellen.
• Für die Förderung des Austauschs von Erdölheizungen zum Heizen mit Wärmepumpen (nicht Wasserstoff) für alle Filderstädter*innen, zusätzlich zur aktuellen Förderung des Bundes. Dafür sind 20 000 Euro/Jahr in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Um die international und national vereinbarten Klimaschutzziele noch erreichen zu können, müssen Klimaschutzmaßnahmen sofort, effizient und effektiv umgesetzt werden. Die oben genannten Maßnahmen dienen der Hitzereduktion in Siedlungsgebieten, der Regenwasserrückhaltung, dem Erhalt der Biodiversität und der CO2-Reduktion.
4. Wir beantragen eine Darstellung darüber, ob und wo auf unserem Stadtgebiet Photovoltaik- Freiflächenanlagen aufgestellt werden können.
Begründung: Nicht nur auf Dachflächen kann der Ausbau von Photovoltaik erfolgen, sondern auch auf Freiflächen, z.B. entlang von Straßen. Zur Erreichung der Klimaziele muss auch diese Option in Betracht gezogen werden. Dazu muss eruiert werden, ob und wo verfügbare und geeignete Flächen vorhanden sind.
5. Wir beantragen die Aufstellung eines Maßnahmenpakets, das durch Schutz- und Pflegemaßnahmen unseren Streuobstwiesenbestand sichert. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt einzustellen. Konkret fordern wir auf städtischen Streuobstwiesen:
• Sicherstellung der Fachkompetenz beim Obstbaumschnitt (sowohl bei der städt. Bediensteten als auch bei beauftragten Firmen)
• Regelmäßige Beseitigung der Misteln durch Fachleute, gerne unterstützt von ehrenamtlich Aktiven
• regelmäßiges Mähen des Unterwuchses (abschnittsweise, tierschonende Mahd)
All diese Aufgaben sind von Ehrenamtlichen alleine nicht zu bewältigen.
Begründung: Die Fläche der Filderstädter Streuobstwiesen und der Bestand der Streuobstwiesenbäume ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Falsche und/oder fehlende Pflege verstärken diese Entwicklung. Trotz vieler guter Initiativen und Projekte ist der Bestand der Filderstädter Streuobstwiesen weiterhin gefährdet. Die Streuobstwiesen sind zum einen von großer kulturhistorischer Bedeutung und dienen der Filderstädter Bevölkerung als Naherholungsgebiet. Zum anderen spielen sie in den Bereichen Klima- Umwelt- und Naturschutz eine große Rolle: sie dienen vielen (z.T. gefährdeten) Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum, d.h. sie weisen eine hohe Biodiversität auf. Der Erhalt der Streuobstwiesen leistet zudem einen Beitrag zum Klimaschutz, da Streuobstwiesen als Kohlenstoffspeicher dienen.
6. Wir beantragen, dass der Filderstädter Obstwiesenlehrpfad regelmäßig kontrolliert und gepflegt wird. Folgende Maßnahmen sollen zeitnah umgesetzt werden:
• Der Lehrpfad soll eine vollständige Sortenbeschilderung der Bäume erhalten.
• Beschädigte Schilder sollen ersetzt werden.
• Die Möglichkeit einer Begehung des Lehrpfades und der ihn umgebenden Streuobstwiesen mit Fachleuten für den Gemeinderat, um sich selbst ein Bild der Situation vor Ort verschaffen zu können.
Begründung: Streuobstwiesen gehörten heute zu den am stärksten gefährdeten wertvollen Biotopgebieten Mitteleuropas. Der Lehrpfad erfüllt bei der Information und Bildung der Bevölkerung bezüglich der historischen und ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen eine wichtige Funktion.
7. Wir beantragen die Aufnahme der Streuobst Pädagogen BNE e.V. in das Netzwerk Streuobst Filderstadt.
Begründung: Streuobstwiesen gehören in Filderstädter Stadtbild zum Alltag und stellen eines der wichtigsten Ökosysteme dar. Aufgabe der Stadt ist es, nicht nur für die Erhaltung und Pflege dieser Naturräume zu sorgen, sondern auch nachhaltige Entwicklung in der Bildung zu fördern und Kinder zu befähigen, die Komplexität unserer Welt und die Bedeutung der Streuobstwiesen zu verstehen. Mehr als 5000 verschiedene Tier- und Pflanzensorten kann man in Streuobstwiesen finden, die es zu schützen gilt. Die Streuobst Pädagogen sehen in der Streuobstwiese einen idealen Lernort, bei dem die Kinder die Vielfalt und Schönheit der Natur vor ihrer Haustüre erleben und befähigt werden ihr eigenes Handeln zu reflektieren. Den Filderstädter Schüler*innen werden zudem einzigartige Naturerfahrungen ermöglicht
8. Wir beantragen die Bereitstellung städtischer Brachflächen oder/ und geeignete öffentliche Plätze für Urban Gardening („Städtisches Gärtnern“).
Begründung: In vielen größeren Städten gibt es bereits Urban Gardening- Projekte. Ein Beispiel dafür in unserer Stadt bildet seit Jahren der Interkulturelle Garten. Die Idee ist, weitere (vorübergehend) nicht genutzte Flächen für Urbane Gemeinschaftsgärten zur Verfügung zu stellen und das Zusammenkommen von Garten- Initiativen zu unterstützen- nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zu unseren bestehenden Gartenbauvereinen. An öffentlichen Plätzen kann das gemeinschaftliche Gärtnern an Hochbeeten erfolgen.
„Urban Gardening ist sinnstiftende Freizeitbeschäftigung, hilft das Klima in den Städten zu verbessern, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und kann sogar einen Beitrag zur Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln leisten:“ (www.utopia.de).
9. Wir beantragen die Beteiligung unserer Stadt am Programm „Natur nah dran“ des Naturschutzbundes (NABU).
Begründung: „Natur nah dran“ ist Kooperationsprojekt von NABU und Land (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) und läuft noch bis 2026. Ziel ist die Förderung der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum und die Unterstützung der Gemeinden mit Rat und Tat. Städte erhalten hierbei vom NABU fachliche Unterstützung bei der Planung sowie Vor-Ort- Schulungen zur Entwicklung naturnaher (Blüh-)Flächen. Auch eine finanzielle Förderung ist vorgesehen. „In den Jahren 2016- 2020 wurden insgesamt 61 Städte und Gemeinden gefördert. Insgesamt haben sie rund 200.000 Quadratmeter naturnahe Blühflächen angelegt.“ (www.baden-wuerttemberg.nabu.de)
10. Wir beantragen alle städtischen Grünflächen nachhaltig und mit regionalen und ökologisch erzeugten Pflanzen (Gräser, Stauden, Sträucher, Bäume) zu gestalten und zu bewirtschaften. Diesen Grünflächen umfassen Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßengrün und Straßenbäume, Siedlungsgrün, Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, aber auch Dach- und Fassadenbegrünungen, die zur Gliederung und Gestaltung der Stadt entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Die Stadt Filderstadt soll hier eine Vorbildfunktion übernehmen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Eine „grüne Infrastruktur“ ist aus vielerlei Gründen ein wichtiger Baustein in einer ökologisch, sozial, kulturell und gesundheitserhaltenden- und fördernden nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik:
• Klimaschutz: Bindung von Treibhausgasen, Verbesserung des Mikroklimas
• Klimaanpassung: Abmilderung oder Verhinderung von Folgen des Klimawandels (z.B. Entstehung von lokalen Hitzepeaks in der Stadt)
• Erhalt der Biodiversität: Entwicklung von Biotopen, die vielen ökologisch wertvollen Pflanzen, aber auch Tieren wie Insekten, Vögeln, Kleinsäugern u.v.a. als Lebensraum dienen
• Gesundheit: gesundes Stadtklimas, Luftreinhaltung, Wohlbefinden
• Kultur und Soziales: hohe Lebensqualität, attraktives Wohnumfeld, Naherholung, öffentliche Treffpunkte
• Lärmschutz
• Wärmeschutz und Wärmedämmung und Schutz der Bausubstanz durch Fassadenbegrünung
• Förderung der Grundwasserneubildung
Anregungen zur Umsetzung: Conrad Amber
Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft
11. Wir beantragen einen Sachstands- und Zustandsbericht über die Kleinstnaturdenkmale auf unserer Gemarkung. Finanzielle Mittel für die regelmäßige Begutachtung und Pflege sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Naturdenkmale können als von der Natur geschaffene Orte, die eine hohe ökologische, historische und kulturelle Bedeutung haben, definiert werden. Daher sind sie sowohl für die Flora und Fauna, aber auch für die hier lebenden Menschen von großer Bedeutung. Die (Kleinst)naturdenkmale in Filderstadt müssen regelmäßig gepflegt werden, um ihren Bestand zu sichern. Dazu gehört auch – wo sinnvoll – die Beschilderung der Denkmale anzulegen bzw. in funktionsfähigem Zustand zu halten.
12. Wir beantragen die Prüfung des Einsatzes von Streusalz- Alternative für den Einsatz beim städtischen Winterdienst.
Begründung: In diesem Bereich stehen alternative Stoffe, z.B. auf Basis von Ameisensäure, zur Verfügung, die allerdings zugegebenermaßen deutlich teurer sind. Streusalz aber hat stark korrodierende Wirkung. Das wiederum verursacht nicht unerhebliche Schäden in Parkhäusern und auf den Straßen. Zudem kann Salz in den Gewässern zum einen die Trinkwasserqualität beeinträchtigen und zum anderen empfindliche Ökosysteme gefährden. Auch die Bodenqualität wird beeinträchtigt und Bodenorganismen werden geschädigt. Bei Haus- und Kleintieren in den Siedlungen können Verätzungen der Pfoten und der Augen hervorgerufen werden.
13. Wir beantragen die Einrichtung einer eigenen Rubrik für das Thema „Klima-, Natur- und Umweltschutz“ auf der städtischen Homepage.
Begründung: Auf der städtischen Homepage werden unter der Rubrik „Freizeit genießen“ die Themen von Natur & Umweltschutz geführt. Das greift zu kurz. Klima- Natur- und Umweltschutz sind herausfordernde kommunale Aufgaben, die eine entsprechende Gewichtung erfahren müssen. Dazu bedarf es einer eigenen Rubrik.
14. Wir beantragen, z.B. im Rahmen der Quartiersentwicklung in den Stadtteilen, die Einrichtung von Kulturkantinen (Eat & Meet).
Begründung: Das Konzept der Kulturkantine beinhaltet einen kostengünstigen Mittagstisch für alle Bürger*innen und dient des Weiteren als sozialer und (inter-) kultureller Treffpunkt des Stadtteils: Raum zum Verweilen und ins Gespräch kommen, freies WLAN und kein Konsumzwang. Der Anteil der Single-Haushalte nimmt stetig zu, was einerseits zur Folge hat, dass der Bedarf an Raum, um mit Anderen ins Gespräch zu kommen, zunimmt und andererseits auch immer mehr Menschen nicht mehr selbst zu Hause kochen, sich jedoch nicht jede*r täglich ein Mittagessen in einem Lokal leisten kann. Aber nicht nur für Single-Haushalte, sondern auch für Familien ist ein solches Angebot einer Kulturkantine attraktiv und dient letztendlich der Zusammenführung aller Bevölkerungsgruppen.
15. Wir beantragen die Einrichtung von frei zugängigen Co-Working-/Meeting-Spaces (überdachte Arbeitsplätze und Treffpunkte mit WLAN) in jedem Stadtteil.
Begründung: Zentrale Plätze wie die Fußgängerzonen in Bernhausen, Bonlanden und Plattenhardt, sowie die Rathausplätze in Sielmingen und Harthausen, werden durch die Installierung von Co-Working-/Meeting-Spaces aufgewertet. Schüler*innen und Student*innen bietet sich hier die Möglichkeit gemeinsam zu arbeiten und sich über unterschiedliche Themen auszutauschen. Zudem können alle Bürger*innen die Co-Working-/Meeting-Spaces einfach nur zum Verweilen, Treffen, Lesen und für ein Vesper unterwegs nutzen.
16. Wir beantragen die Schaffung öffentlicher Begegnungsflächen durch Ausstattung mit entsprechender Stadtmöblierung.
Begründung: Immer mehr erlangt eine umfassendere Nutzung des öffentlichen Raumes an Bedeutung, z.B. für kulturelle und soziale Begegnungen. Durch Umwidmung öffentlicher Plätze -z.B. in Bonlanden gegenüber dem Heimatmuseum- können Nachbarschaftreffs bzw. Aufenthaltsorte entstehen, an denen offene Begegnungen und Austausch ermöglicht werden. Dadurch entstehen auch neue fußläufig erreichbare Freiräume für die Bewohner*innen des Stadtviertels.
17. Wir beantragen die Aufstellung eines überdachten Bücherschranks an einem zentralen Platz in jedem Stadtteil, in dem gebrauchte Bücher von Passant*innen kostenlos entnommen und eingestellt werden können.
Begründung: Diese nachhaltige Art des Bücherkonsums ermöglicht ressourcenschonend und gemeinschaftsfördernd, jederzeit und unabhängig von Öffnungszeiten, Passant*innen neuen Lesestoff zur Verfügung zu stellen. Außerdem fördert es die Attraktivität zentraler Plätze in den jeweiligen Stadtteilen.
18. Wir beantragen einen Bericht der Verwaltung zum aktuellen Sanierungsbedarf an den Filderstädter Schulen.
Begründung: Grundlage für eine gute Bildung und einen qualitativen Unterricht sind die Rahmenbedingungen, die an einer Schule oder Einrichtung vorherrschen. Um förderliches Schulklima herzustellen, ist uns der Zustand der Bildungseinrichtungen der Stadt sehr wichtig, vor allem im Hinblick auf die sanitären Anlagen.
19. Wir beantragen einen Bericht über den Zustand unserer Spielplätze und die anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Auf der Basis eines Sanierungsplans sollen unsere Spielplätze zu nachhaltigen und intergenerativen Spielräumen weiterentwickelt werden. Wir erwarten von der Verwaltung uns alsbald einen Zeitplan zur Einbringung und Umsetzung des Konzeptes „Intergenerative Spielräume“ aufzuzeigen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt einzustellen. Anregung zur Neugestaltung von Spielplätzen bietet beispielsweise die Seite https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/Bi_spieltraeume.pdf
Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/ 2017 hatten wir das Projekt „Filderstädter Spielräume- Bewegungsangebote für alle“ beantragt. Danach sollen Spielräume so mit Spielgeräten und Sitzmöglichkeiten gestaltet sein, dass Bewegungsangebote und spielerische Aktivitäten für alle Altersgruppen und Generationen ermöglicht werden. Außerdem wollen wir, dass renaturierte Spielplätze entwickelt und gebaut werden. Neben ihrer hohen pädagogischen Qualität sind nachweislich kostengünstiger und weniger pflegeintensiv als herkömmliche Spielplätze. Wichtig ist uns dabei die Gestaltung von thematisch unterschiedlichen Spielplätzen. Dadurch erhöht sich die Attraktivität und der Naherholungswert der Spielplätze für Filderstädter Familien. Dieses Ziel verfolgen wir nach wie vor. Bei der Entwicklung der Spielräume sollen die Zielgruppen (z.B. Familien mit Kindern, Jugendliche, Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren) miteinbezogen werden.
20. Wir beantragen zum wiederholten Mal die Ausarbeitung und Umsetzung des intergenerativen Konzeptes der „Bespielbaren Stadt“. Der Antrag wurde von uns erstmals im Jahr 2013 gestellt. Wir erwarten von der Verwaltung uns alsbald einen Zeitplan zur Einbringung und Umsetzung des Konzeptes aufzuzeigen. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt einzustellen.
Begründung: Im städtischen Raum gibt es zu wenige Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu bewegen und sich sinnvoll zu beschäftigen. Die Kinder und Jugendlichen sollen dazu motiviert werden, sich selbstständig im städtischen Raum zu bewegen. Verschiedene Sport- und Spielstationen sollen die Wege zwischen Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitstätten verbinden. Orientierung bietet das bereits umgesetzte Konzept der Stadt Griesheim. (http://www.youtube.com/watch?v=jk9CpERfy8A). Aber auch Erwachsenen und Senior*innen sollen die Möglichkeit nutzen können, sich zu bewegen und aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. Daher sollen die Spiel- und Sportgeräte und die Wege so ausgewählt werden, dass sie sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Familien, Erwachsene und Senior*innen attraktiv sind. Ziel ist es, ein Wegenetz zu entwickeln, das sowohl innerhalb der Stadtteile verläuft als auch die verschiedenen Stadtteile miteinander verbindet. Die „Bespielbare Stadt“ sehen wir nicht als Bestandteil des Sportstättenleitplans an, daher soll sie unabhängig davon und zügig umgesetzt werden.
21. Wir beantragen die Einrichtung einer ständigen Stelle „Springer*in“ für die Filderstädter Schulsekretariate.
Begründung: Es fehlt an Springer*innen, die im Krankheitsfall und/ oder in Zeiten von erhöhtem Arbeitsanfall, wie wir es z.B. jetzt in Pandemiezeiten erlebt haben, in den Sekretariaten einspringen können, um einen effizienten und reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten.
22. Wir beantragen die Aufnahme von Kinderschwimmkursen der Deutschen-Lebensrettungs- Gesellschaft e.V. (DLRG) in die Familienpass- Richtlinien.
Begründung: Schwimmen ist gesund und fördert die kindliche Entwicklung. Vor allem aber ist Schwimmen lebensrettend. Das belegt die traurige Tatsache, dass nach den Verkehrsunfällen, das Ertrinken die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter ausmacht. Und obwohl so wichtig, kann gemäß bundesweiten Umfragen, nur noch die Hälfte der Zehnjährigen richtig schwimmen. In Filderstadt bietet die DLRG verlässlich und kompetent bereits für die Kleinsten Schwimmkurse an. Durch die Aufnahme der Vereinsangebote in die Familienpass- Richtlinien, soll verhindert werden, dass das Schwimmenlernen von Kindern am Geldbeutel der Familie scheitert.
23. Wir beantragen die Umbenennung der „Ausländerbehörde“ in „Amt für Einwanderung“ oder „Einwanderungsamt“.
Begründung: Der Begriff „Ausländer“ ist nicht nur überholt, sondern vor allem ausgrenzend. Gerade wir in Filderstadt haben uns in unserem Vielfaltskonzept zum Ziel gesetzt, „dass alle Menschen in Filderstadt ein gutes Leben führen können“, „Ein Leben ohne Diskriminierung und Ausgrenzung“. Viele Städte haben bereits einen Perspektivwechsel vollzogen und ihre Ausländerbehörden bzw.- ämter umbenannt.
24. Wir beantragen die Teilnahme der Stadt am Programm „Kinderfreundliche Kommune“- eine Initiative von Unicef und dem deutschen Hilfswerk, gefördert von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Begründung: Ziel des Programms ist es Kommunen kinderfreundlich zu gestalten. Grundlage dazu bildet die UN- Kinderrechtskonvention. Die Kinderfreundlichkeit einer Kommune misst sich auch daran, inwieweit Kinder im Rahmen der Gesamtstadtentwicklung einbezogen und beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht. Mit dem Jugendgemeinderat hat Filderstadt bereits 1987 als erste Kommune bundesweit eine in Urwahl gewählte Jugendvertretung etabliert. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es derlei nicht und das erschwert das „Hinhören“.
Eine Kinderfreundliche Kommune garantiert die Vertretung und Durchsetzung von Kinderinteressen. Das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ begleitet und unterstützt die teilnehmenden Städte dabei vor Ort.
25. Wir beantragen eine Aufstellung der Verwaltung über die Bushaltestellen in Filderstadt, die bereits mit einer Überdachung bzw. Schutzmöglichkeiten vor Regen, Wind usw. ausgestattet sind und/ oder eine Sitzmöglichkeit in Form einer Bank bieten. Darüber hinaus soll dargestellt, wie es um die solare Beleuchtung unserer Bushaltestellen steht. Gleichzeitig soll dargestellt werden, bis wann die noch anstehenden Bushaltestellen mit dem genannten Mobiliar ausgestattet sein werden.
Begründung: Die Nutzung des ÖPNV muss attraktiver werden, um Individualverkehr weitestgehend zu minimieren. Insbesondere älteren Personen und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen können diese Alltagshilfen den Zugang zum ÖPNV erleichtern. Eine angemessene Beleuchtung zudem zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl bei.
26. Wir beantragen einen aktuellen Bericht zum Umsetzungsstand des in der Digitalisierungsstrategie festgeschriebenen Zieles, Filderstadt zu einer beispielgebenden 'Smart-City' für Kommunen über 20 000 Einwohner*innen zu machen. Weiterhin beantragen wir einen Zeitplan, bis wann dieses Ziel erreicht sein wird.
Begründung:Das derzeit beherrschende Thema in der Industrie, aber auch im privaten und öffentlichen Leben trägt den Titel Digitalisierung. In einer Smart City werden moderne Technologien aus den Bereichen Mobilität und Verkehr, Energie und Umwelt, Wirtschaft und Handel, Verwaltung, Kommunikation, Lebensräume, Bildung, Gesundheit und Sicherheit so miteinander vernetzt, dass sich ein Mehrwert für die Lebensqualität der Bürger*innen ergibt.
Eine Smart City ist eine nahezu CO2-freie bzw CO2-neutrale Stadt, in der Nachhaltigkeit konsequent gelebt wird und in der die Lebensqualität aller Bewohner*innen sowie der Erhalt des Klimas und der lebendigen Umwelt in den Mittelpunkt der Stadtentwicklung gestellt wird. (Quelle: Bundesverband Smart City e.v).
27. Wir beantragen die Weiterentwicklung der „Fairen Beschaffung“ bei der Stadtverwaltung. Der Fairtrade-Gedanke soll in der Stadt noch fester verankert werden. Neben fairen Produkten sollen auch ökologisch und regional nachhaltig hergestellte Produkte sowie Produkte von Integrationsunternehmen berücksichtigt werden. Mindestens einmal jährlich sollen der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss mit einer Vorlage ausführlich über den Stand und die Weiterentwicklung der Beschaffungspraxis informiert werden.
Begründung: Der Beschluss des Gemeinderates zum „Fairen Beschaffungswesen“ in der Stadtverwaltung besteht seit 2011 und ist seitdem nicht nennenswert weiterentwickelt worden. Dies ist jedoch im Sinne der ökonomischen, sozialen und kulturellen Gerechtigkeit sowie der Klimagerechtigkeit dringend notwendig. Sinnvoll ist die Erweiterung der fair zu beschaffenden Produktpalette unter Berücksichtigung fairer und ökologischer Produktion, regional nachhaltig sowie von Integrationsunternehmen hergestellter Produkte, wobei natürlich auch ökonomisch nachhaltiges Handeln der Stadtverwaltung beachtet werden muss. Außerdem sollen „Fair Trade Town“ und die „Faire Beschaffung“ der Stadtverwaltung zukünftig konsequenter zusammengedacht werden. Weitere Aspekte sind in dem Papier aufgeführt, das unsere Fraktion in die Steuerungsgruppe Fairtrade eingebracht hat.
Hinweise und Orientierung im Bereich der nachhaltigen und fairen Beschaffung bietet hier beispielsweise der „Leitfaden faire Beschaffung“ des Landkreises Fürth:
28. Wir beantragen die Einrichtung eines Arbeitskreises „Barrierefreies Filderstadt“
Begründung: Wir begrüßen sehr, dass im Moment die Vorbereitungen für einen „Aktionsplan Inklusion“ in unserer Stadt laufen. Damit ist auch ein Antrag unserer Fraktion aus der letzten Haushaltsberatungen gerecht geworden. Geplant ist die Partizipation von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen in Form einer Beteiligungsgruppe, sowie die Einbeziehung von Einrichtungen der Behindertenhilfe. Wir beantragen diese Beteiligung in Form eines festen Arbeitskreises zu etablieren, der auch über die Erarbeitung des Aktionsplanes hinaus, Bestand haben soll. Auf diese Weise soll sowohl die Umsetzung von Maßnahmen begleitet als auch auf erforderliche Anpassungen reagiert werden. Nur im ständigen Zusammenspiel von Stadtverwaltung und Betroffenen/ Selbsthilfeorganisationen können die vielfältigen Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit gelingen und gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglicht werden.